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Channel: Blog – Kanzlei Hoenig Berlin
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Unzugestellt

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Als ehemaliger Lehramtsstudent weiß ich, dass man am besten lernt, wenn der Stoff nicht nur vorgetragen wird, sondern aktiv auf ein Ergebnis hinarbeitet und selbstständig Problemlösungen entwickelt werden müssen.

Deswegen hier einmal ein Rätsel für das einigermaßen fachkundige Publikum.

Ich war und bin Wahlverteidiger eines Mandanten, den das Landgericht Berlin zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt hat. Außerden wurde die Einziehung eines hoch fünfstelligen Betrages angeordnet. Das war im Mai 2020. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine auf mich lautende Vollmachtsurkunde ist nicht bei den Akten.

Nun schickt mir das Landgericht das vollständig ausgefertigte und mit Gründen versehene Urteil. Und es bittet mich um einen Gefallen:

Ich habe (nur) den Empfang dieser Zusendung bestätigt.

Reicht das aus, um ein ernsthaftes Problem zu lösen? Wer erkennt das Problem? Und was ist aus Sicht der Verteidigung empfehlenswert?

Bild von Lars_Nissen auf Pixabay

Der Beitrag Unzugestellt erschien zuerst auf Kanzlei Hoenig Berlin.


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